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Kategorie: Onlinerecht

BKartA: OLG Düsseldorf bestätigt BKartA-Standpunkt zum Verbot von Online-Preissuchmaschinen

Wie das Bundeskartellamt (BKartA) in einer <link http: www.bundeskartellamt.de shareddocs meldung de pressemitteilungen _blank external-link-new-window>Pressemitteilung erklärt, hat das OLG Düsseldorf in einer Grundsatzentscheidung die Rechtsansicht der Behörde zum Verbot von Online-Preissuchmaschinen durch Hersteller bestätigt. Somit ist das generelle Verbot der Nutzung von Preissuchmaschinen durch Händler im Rahmen eines (selektiven) Vertriebssystems kartellrechtswidrig und unzulässig.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:

"Preissuchmaschinen im Internet sind für Verbraucher ein wichtiges Mittel, um transparent Informationen über Preise zu bekommen und zu vergleichen. Sie sind gerade für kleinere und mittlere Händler wichtig, um auffindbar zu sein. Deshalb ist es uns wichtig, dass Hersteller ihren Händlern die Nutzung von Preissuchmaschinen nicht generell verbieten. Darum ging es in unserem Pilotverfahren."

Im vorliegenden Fall hatte der Hersteller von Sportschuhen, der in Deutschland einen Marktanteil von fast 30% hatte, bis vor wenigen Jahren seinen Vertragshändlern u.a. nicht erlaubt, online Preisvergleiche zu nutzen.

Das OLG Düsseldorf wertete dieses Verbot, so das BKartA, als unzulässige Wettbewerbsbeschränkung. Den Vertragshändlern würden dadurch wichtige Absatzmöglichkeiten entzogen.

Quelle: Pressemitteilung des BKartA v. 06.04.2017

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