Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Düsseldorf: DVD-Nutzungsrechte erlauben nicht, P2P-Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen

Ein Rechteinhaber, der lediglich die Video- und DVD-Nutzungsrechte eingeräumt bekommen hat, kann keine P2P-Urheberrechtsverletzungen verfolgen <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(AG Düsseldorf, Urt. v. 13.01.2015 - Az.: 57 C 10172/14).

Urheberrechtsverletzungen im P2P-Bereich kann nur dasjenige Unternehmen verfolgen, das auch die entsprechenden ausschließlichen Rechte erhalten hat. Im vorliegenden Fall berief sich die Klägerin auf Video- und DVD-Nutzungsrechte und sah durch die P2P-Veröffentlichung eines Films ihre Interessen verletzt.

Das AG Düsseldorf lehnte die Klage ab. Das Unternehmen sei nicht berechtigt, die Verstöße zu verfolgen.

In dem Lizenzvertrag würden lediglich die Rechte für den Bereich Videos und DVD übertragen. Es heiße in dem Kontrakt ausdrücklich:

"Internet Rights are excluded and stay solely with Licensor".

P2P-Urheberrechtsverletzungen könne die Klägerin daher nicht verfolgen, da ihre die entsprechenden Rechte fehlten.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Entscheidung liegt auf einer Linie mit der des AG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 31.10.2014 - Az.: 36a 202/13).

Rechts-News durch­suchen

09. September 2026
Betreiber von Seniorenwohnheimen müssen für die Weiterleitung von Rundfunkprogrammen keine Urheberrechtsvergütung zahlen.
ganzen Text lesen
08. September 2026
Zwei Sekunden gesampelte Rhythmussequenz können als künstlerisches Pastiche genutzt werden.
ganzen Text lesen
07. September 2026
Wer Beschäftigte ohne eine ausreichende Rechtsgrundlage per Kamera überwacht, muss damit rechnen, dass die Datenschutzaufsichtsbehörde gleichzeitig…
ganzen Text lesen
01. September 2026
Wer Fotos ohne gesicherte Rechte nutzt, haftet für den entstandenen Schaden, selbst wenn der Lieferant die Nutzung zugesichert hat.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen