Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Aachen: Einbeziehung von AGB im B2B-Bereich durch Online-Platzierung

Nach Ansicht des AG Aachen <link http: www.online-und-recht.de urteile einbeziehung-von-agb-im-b2b-bereich-mittels-blosser-bereitstellung-auf-online-plattform-amtsgericht-aachen-20160726 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 26.07.2016 - Az.: 113 C 8/16) werden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im B2B-Bereich auch dann wirksam mit einbezogen, wenn sie lediglich online bereitgestellt werden.

Im vorliegenden Fall wurde der Vertrag zwischen den Unternehmen telefonisch, also mündlich, geschlossen. In dem Telefonat wurde darauf hingewiesen, dass in den Vertrag die klägerischen AGB einbezogen werden sollten ("...finden Sie unsere AGB ... auf ...").

Dies reicht nach Meinung des AG Aachen aus, um die AGB Vertragsbestandteil werden zu lassen.

Bei Vertragsschlüssen zwischen Unternehmen sei es nicht erforderlich, dass die AGB direkt vorliegen würden. Es reiche vielmehr aus, dass eine Partei ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hinweise und dem anderen ermögliche, in zumutbarer Weise von ihnen Kenntnis zu erlangen.

Dies sei hier gegeben, da die AGB der Online-Plattform der Klägerin bereitgetellt worden seien und somit die Beklagten sich ihren Inhalt Inhalt anschauen konnte.

Rechts-News durch­suchen

17. September 2026
Wer Ergänzungsfutter für Hunde unter Angabe von unbelegten krankheitsbezogenen Aussagen bewirbt, verstößt gegen das Werbeverbot.
ganzen Text lesen
15. September 2026
Wer als Plattformbetreiber (hier: Wish) Drittangebote so in sein System einbindet, dass die Nutzer ihn als Verkäufer wahrnehmen, haftet…
ganzen Text lesen
04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen