Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Grundpreisangabe auch im Rahmen von eBay-Angebotsübersichten erforderlich

Die Angabe von Grundpreisen muss bei eBay bereits auf den Übersichtsseiten der Angebote erfolgen, so das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile grundpreis-bei-ebay-unmittelbar-neben-endpreis-anzuordnen-327-o-196-11-landgericht-hamburg-20111124.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 24.11.2011 - Az.: 327 O 196/11).

Die Beklagte auf eBay Fertigpackungen von Schokoladen an, gab dabei jedoch auf den Übersichtsseiten keinen Grundpreis (z.B. X EUR / 100 g) an. 

Die Hamburger Richter stuften dies als Verletzung der Preisangabenverordnung (PAngVO) ein. Die Grundpreise müssten nicht nur auf den einzelnen Angebotsseiten erfolgen, sondern auch in der Übersichtsrubrik.

Da dies nicht geschehe, würden die Vorschriften der PAngVO nicht eingehalten, so dass die Beklagte wettbewerbswidrig handle.

Rechts-News durch­suchen

17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Wer drohendes gerichtliches Verbot ignoriert und seine Post schlecht organisiert, handelt schuldhaft und riskiert ein Ordnungsgeld.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Die Werbung für Fruchtsaft mit "Immunkraft" ist unzulässig, da eine stärkende Wirkung fürs Immunsystem verspricht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen