Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

BGH: Heilmittelwerberechtliche Anforderungen an Wirksamkeitsnachweis bei Diät-Lebensmitteln

Ein Unternehmer, der bei Diät-Lebensmitteln heilmittelwerberechtlich den Wirksamkeitsnachweis erbringen muss, muss sich in jedem Fall placebo-kontrollierter Studien bedienen <link http: www.rws-verlag.de fileadmin zbb-volltexte-2 _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 15.03.2012 - Az.: I ZR 44/11).

Der Original-Leitsatz der Entscheidung lautet:

"Für den gemäß § 14b Abs. 1 Satz 2 DiätV zu führenden Nachweis der Wirk-samkeit eines als diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (ergänzende bilanzierte Diät) beworbenen und vertriebenen Mittels bedarf es insbesondere auf dem Gebiet der Schmerzlinderung in Fällen, in denen objektiv messbare organische Befundmöglichkeiten fehlen und der Wirksamkeitsnach-weis allein von einer Beurteilung des subjektiven Empfindens der Probanden abhängt, placebo-kontrollierter Studien."

Rechts-News durch­suchen

24. August 2026
Eine Versandapotheke darf nicht mit "bis zu 20 EUR Zuzahlungen sparen" werben, wenn die meisten Rabatte nur 2,50 EUR betragen.
ganzen Text lesen
18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen