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BGH: Meta-Tags + Hidden Content sind Markenverletzung

Der BGH (Urt. v. 08.02.2007 - Az.: I ZR 77/04) hat entschieden, dass Meta-Tags und Hidden Content eine Markenverletzung sind:

"Verwendet ein Händler zu Werbezwecken eine fremde Marke als Meta-Tag im HTML-Code oder in "Weiß-auf-Weiß-Schrift", kann er sich nur dann auf die Erschöpfung der Rechte aus der Marke berufen, wenn sich die Werbung auf konkrete Originalprodukte dieser Marke bezieht."

Die Klägerin des Verfahrens ist Inhaberin einer eingetragenen Marke. Die Beklagte verwendete diesen Markenbegriff sowohl in ihren Meta-Tags als auch direkt im Quelltext mit weißer Schrift auf weißem Hintergrund, so dass er für den Betrachter unsichtbar war. Der BGH beurteilte nun ein solches Handeln als Rechtsverletzung und bestätigte damit die Vorinstanz des OLG Hamburg (Urt. v. 06.05.2004 - Az.: 3 U 34/02).

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