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Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Keine Markenverletzung durch Meta-Tag bei klarstellendem Snippet-Hinweis

Das OLG Frankfurt a.M. <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-markenverletzung-durch-metatags-bei-erklaerendem-kurzhinweis-6-w-pat-29-09-oberlandesgericht-frankfurt_am_main-20090303.html _blank external-link-new-window>(Beschl v. 03.03.2009 - Az.: 6 W 29/09) hat noch einmal klargestellt, dass nicht ausnahmslos jede Markennutzung als Meta-Tag eine Rechtsverletzung ist. Das Gericht bekräftigt damit seine erst jüngst in einem anderen Verfahren geäußerte Rechtsansicht (OLG Frankfurt a.M., <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile oberlandesgericht-frankfurt_am-20080110.html _blank>Urt. v. 10.01.2008 - Az.: 6 U 177/07).

Nach der Grundlagen-Entscheidung "Impuls" des BGH <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile _blank>(Urt. v. 18.05.2006 - Az.: I ZR 183/03) schien alles klar zu sein: Die Benutzung fremder Begriffe als Meta-Tags ist eine Markenverletzung.

Dieser Ansicht erteilen die Frankfurter Richter erneut eine Absage. Für eine Rechtsverletzung sei es erforderlich, dass eine Verwechslungsgefahr vorliege. Und eben diese sei zu verneinen, wenn für den Betrachter von Beginn an klar sei, dass der geschützte Begriff nicht zur Kennzeichnung eines Unternehmens verwendet werde.

Im vorliegenden Fall lehnte das OLG Frankfurt a.M. eine solche Verwechslung ab. Nach Eingabe des relevanten Begriffes in die Suchmaschine sei für den durchschnittlichen Betrachter bereits aus dem angezeigten Snippet des Suchtreffers ersichtlich gewesen, dass der Name lediglich in Zusammenhang mit einer ausgesprochenen Abmahnung auftauche. Es hätte von Beginn an keinerlei Irritation bestanden, dass das Kennzeichen evtl. für den Betrieb einer fremden Firma verwendet werde.

 

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