Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Köln: Lehrer-Bewertungsportal "spickmich.de" auch im Hauptsacheverfahren rechtmäßig

Das LG Köln hat nun im Hauptsacheverfahren (Urt. v. 30.01.2008 - Az.: 28 O 319/07) entschieden, dass das Lehrer-Bewertungsportal "spickmich.de" rechtmäßig ist.

Im vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren hatten sowohl das LG Köln (Urt. v. 11.07.2007 - Az.: 28 O 263/07) als auch das OLG Köln (Urt. v. 27.11.2007 - Az.: 15 U 142/07) in der gleichen Weise entschieden.

"Leitsätze:
1. Ein Internet-Portal, auf dem Lehrer bewertet werden (hier: spickmich.de), ist grundsätzlich rechtlich erlaubt, soweit dort nur wahre Tatsachenbehauptungen oder zulässige Meinungsäußerungen der Schüler veröffentlicht werden.

2. An der rechtlichen Zulässigkeit ändert auch nichts der Umstand, dass die Bewertungen anonym abgegeben werden. Denn im Internet ist es üblich, dass die User nicht mit ihrem vollen Namen und Adresse auftreten. Auch Meinungen, die lediglich unter einer E-Mail-Adresse oder auch anonym im Internet abgegeben werden, genießen den Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG.

3. Die Nennung von persönlichen Daten der Lehrer ist dann erlaubt, wenn die Daten anderweitig öffentlich zugänglich sind, z.B. auf der Webseite der betreffenden Schule.

4. Die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 BDSG erlaubt, wenn die Daten anderweitig öffentlich zugänglich sind und kein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen ersichtlich ist."

Rechts-News durch­suchen

08. Juni 2026
Die Billigung des russischen Angriffskriegs in einem öffentlich einsehbaren Internet-Posting erfüllt den Straftatbestand der Billigung von Straftaten.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Ein "Like" unter einem beleidigenden Facebook-Kommentar stellt nicht automatisch eine Ehrenbeleidigung dar, sondern kann je nach Kontext nur…
ganzen Text lesen
05. Juni 2026
Der EuG kippt Metas Torwächter-Status für den Bereich Marketplace nach dem Digital Markets Act (DMA), bestätigt ihn aber für den Bereich Messenger.
ganzen Text lesen
05. Juni 2026
Wer IBAN und Kreditkartendaten in einem Chat preisgibt und später irrtümlich eine Zahlung freigibt, erhält keinen Ersatz aus der Hausratversicherung…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen