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VK Bezirksregierung Düsseldorf: Kein Ausschluss von gebrauchter Software bei öffentlichen Ausschreibungen

Die Vergabekammer der Bezirksregierung Düsseldorf hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschl. v. 23.05.2008 - Az.: VK-7/2008-L) betont, dass bei öffentlichen Ausschreibungen die Anbieter von gebrauchter Software nicht ausgeschlossen werden dürfen.

Im Rahmen einer europaweiten öffentlichen Ausschreibung von Microsoft-Standardsoftware des Landes Nordrhein-Westfalen waren nur autorisierte Microsoft-Large-Account-Reseller zugelassen. Die Firma usedSoft, die mit gebrauchten Software-Lizenzen handelt, legte daraufhin Beschwerde ein.

Zu Recht wie die Vergabekammer nun entschied.

Die Anbieter von gebrauchter Software dürften nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Zwar gäbe es beim Erwerb von gebrauchten Lizenzen gewisse Rechtsunsicherheiten, dies allein reiche jedoch nicht aus, um einen Ausschluss zu begründen.

Auch die Begrenzung auf die LAR-Händler sei unzulässig, da hierdurch andere Anbieter grundsätzlich diskriminiert würden.

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