Das VG Wiesbaden <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile nichtzulassung-gewerblicher-spielvermittler-von-lotterien-in-hessen-rechtlich-nicht-zu-beanstanden-5verwaltungsgericht-wiesbaden-20090122.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 22.01.2009 - Az.: 5 L 418/08.WI) hat entschieden, dass das im Hessischen Glücksspielrecht vorgesehene vollständige Verbot des terrestrischen Vertriebs für gewerbliche Spielvermittler rechtmäßig ist.
Auch wenn dieses Verbot in die Berufsfreiheit der klägerischen Spielvermittlerin eingreife, sei diese Maßnahme gerechtfertigt.
Ziel dieser Regelung sei die Begrenzung der Anzahl der Annahmestellen, so die Verwaltungsrichter. Angesichts des hohen Ranges der Spielsuchtbekämpfung sei der Eingriff in die Berufsfreiheit verhältnismäßig und nicht zu beanstanden.
Das Bundesverfassungsgericht habe gerade den Vertrieb "in bewusster Nähe zum Kunden" kritisiert. Im Interesse der Kanalisierung und Eindämmung der Spielleidenschaft sei es deshalb ein legitimes Ziel, die Ausweitung des Angebots durch Zulassung gewerblicher Vermittler zu verhindern.