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Kategorie: Onlinerecht

OLG Celle: Tipp24 darf in Niedersachsen keine Online-Lottospiele vermitteln

Das Glücksspiel-Verbot im Internet ist mit dem EU-Recht vereinbar und daher wirksam, so das OLG Celle <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile gluecksspielverbot-im-world-wide-web-mit-europarecht-vereinbar-13-u-42-09-kart-oberlandesgericht-celle-20090504.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 04.05.2009 - Az.: 13 U 42/09 (Kart)).

Der gewerbliche Spielvermittler Tipp24 AG wollte die Reaktivierung der technischen Schnittstelle, um seine online vermittelten Lose beim staatlichen Anbieter einliefern zu können.

Die Beklagte, die Landeslotteriegesellschaft von Niedersachsen, hatte jedoch das elektronische Modul deaktiviert und berief sich auf der Internet-Werbeverbot seit dem 01.01.2009.

In der 1. Instanz entschied das LG Hannover <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile tipp24-darf-in-niedersachsen-kein-online-lottospiel-vermitteln-landgericht-hannover-20090128.html _blank>(Urt. v. 28.01.2009 - Az.: 21 O 105/08), dass die Schließung rechtmäßig sei.

Dieser Meinung schließt sich nun das OLG Celle in dem aktuellen Hinweisbeschluss an. Zwar werde durch das staatliche Werbeverbot in die Dienstleistungsfreiheit eingegriffen, dies sei aber durch sachliche Gründe (insb. Bekämpfung der Spielsucht) gerechtfertigt.

Gerade die Angebote in Internet bieten den Spielern die Möglichkeit, zeitlich unbegrenzt auf alle Angebote zuzugreifen. Nach Auffassung des Gerichts könne aber nur wirksam gegen die Spielsucht vorgegangen werden, wenn dem Spieler der Vorgang des Spielens bewusster gemacht werde als bei der bequemeren Verfügbarkeit im Internet. Dem Verbot lägen daher wichtige Gemeinwohlziele zugrunde, die einen Eingriff in die Berufsfreiheit der Klägerin rechtfertigten.

 

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