Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

KG Berlin: Werbeaussage "Verpackung & Deckel sind biobasiert" ist irreführend

Die Werbung mit "biobasiert" ist irreführend, wenn unklar bleibt, was genau biobasiert ist und in welchem Umfang.

Ein Produkt darf nicht mit dem Begriff “biobasiert” beworben werden, wenn unklar bleibt, was genau damit gemeint ist (KG Berlin, Urt. v. 21.01.2025 - Az.: 5 U 103/22).

Ein Hersteller bewarb ein pflanzenbasiertes Getränk (hier: Erbsen-Protein) mit der Angabe 

“Verpackung & Deckel sind biobasiert”. 

Der klägerische Verbraucherverband sah darin eine irreführende Umweltwerbung und klagte auf Unterlassung. Die Angabe suggeriere eine umweltfreundliche Verpackung, ohne dass dies für Verbraucher überprüfbar sei.

Das KG Berlin gab den Verbraucherschützern Recht und verbot die Reklame.

Die Angabe “biobasiert” sei mehrdeutig und für Verbraucher nicht eindeutig, so die Richter.

Die Aussage könne so verstanden werden, dass die Verpackung vollständig aus nachwachsenden Rohstoffen bestehe, was aber nicht der Fall sei. 

Die Beklagte kläre darüber auch nicht direkt auf der Verpackung auf, sondern nur auf seiner Webseite, was aber nicht ausreiche. 

Der Begriff “biobasiert” sei im allgemeinen Sprachgebrauch nicht klar definiert und könne leicht zu Fehlvorstellungen führen.

Zudem sei das Wort besonders geeignet, Verbraucher emotional zu beeinflussen, weil Umweltschutz ein sensibles Thema sei. Umweltbezogene Aussagen müssten daher besonders klar und eindeutig sein. Da dies nicht der Fall sei, sei die Werbung irreführend und wettbewerbswidrig:

“Mit Rücksicht auf Vorstehendes ist ferner davon auszugehen, dass ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise die nicht von einer auf der Verpackung selbst abgedruckten Erläuterung flankierte Angabe „biobasiert“ ohne weiteres dahin auffassen wird, dass die Verpackung nicht nur zu einem (überwiegenden) Teil, sondern zu 100% aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt worden ist. (…)

Zwar wird die angegriffene Angabe “Verpackung & Deckel biobasiert” ausweislich der in der als Anlage K 4 abgebildeten konkreten Verletzungsform von einem “Sternchen” flankiert, das auf einer Seite der Verpackung mit einem Hinweis auf die unter (…) abrufbare Webseite der Beklagten aufgelöst wird. 

Mit der über diese Webseite abrufbaren Erläuterung ist dem gesteigerten Aufklärungsbedürfnis der angesprochenen Verkehrskreise aber nicht Genüge getan. Denn diese Erläuterungen, die der angesprochene Verkehr erst nach Aufruf der Web­seite der Beklagten zur Kenntnis nehmen kann, kommen jedenfalls zu spät."

Rechts-News durch­suchen

29. April 2026
Die Bezeichnung "Apothea Pure" für Nahrungsergänzungsmittel täuscht wegen Apothekenbezugs und Kreuzsymbol über eine Apothekenherkunft.
ganzen Text lesen
28. April 2026
Ein Arzt darf sich online nur dann als "Arzt für Ästhetische Medizin“ bezeichnen, wenn er Facharzt ist oder klarstellt, dass er keine entsprechende…
ganzen Text lesen
28. April 2026
Unternehmen dürfen Stadiontickets nicht gewerblich weiterverkaufen, sonst verlieren sie den Anspruch auf Lieferung und Rückzahlung.
ganzen Text lesen
27. April 2026
Ein fehlerhafter Rauchmelder-Test mit dem Urteil "mangelhaft" verletzt die Rechte des Herstellers und begründet Schadensersatz.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen