Die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt hat am 15.04.2011 das EU-Notifizierungsverfahren zur Reform des Glücksspiel-Staatsvertrages eingeleitet. Die offizielle Webseite der Europäischen Kommission dazu <link http: ec.europa.eu enterprise tris pisa app search _blank external-link-new-window>findet sich hier.
Der Meldung liegt auch der <link http: ec.europa.eu enterprise tris pisa app search _blank external-link-new-window>aktuelle Entwurf (Stand: 14.04.2011) des Glücksspiel-Staatsvertrages bei.
Deutschland muss - wie alle anderen EU-Länder - bestimmte binnenmarktrelevante Gesetze der Europäischen Kommission anzeigen. Erst nach Ablauf einer mehrmonatigen Sperrfrist kann Deutschland das geplante Gesetzesvorhaben dann verabschieden.