Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BGH: Grobe Beleidigungen per SMS begründen keinen Schmerzensgeldanspruch

Auch grobe Beleidigungen per SMS ("asozialer Abschaum", "feiger Pisser") begründen keinen Schmerzensgeldanspruch beim Betroffenen, da die Verletzungen nicht öffentlich passiert sind und somit keine Breitenwirkung erzielt haben <link http: www.online-und-recht.de urteile zum-anspruch-auf-zahlung-einer-geldentschaedigung-bei-groben-beleidigungen-im-persoenlichen-umfeld-ohne-breitenwirkung-in-der-oeffentlichkeit-bundesgerichtshof-20160524 _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 24.05.2016 - Az.: VI ZR 496/15).

Der Beklagte beleidigte den Kläger umfangreich und grob per SMS:

"Lusche allerersten Grades", "arrogante rotzige große asoziale Fresse", "Schweinebacke", "feiges Schwein", "feige Sau", "feiger Pisser", "asozialer Abschaum" und "kleiner Bastard".

Der Kläger verlangte daraufhin für diese Beleidigunen ein Schmerzensgeld.

Dies lehnte der BGH ab. Nach ständiger Rechtsprechung komme eine Geldentschädigung nur bei schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen in Betracht. Dabei seien insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen.

Bei den beanstandeten Äußerungen handle es sich zwar um grobe Beleidigungen im persönlichen Umfeld, jedoch erzielten diese keine Breitenwirkung in der Öffentlichkeit. Denn die Nachrichten seien nur per SMS verschickt worden und nirgendwo anders publiziert worden.

Die mit den Beleidigungen verbundenen Beeinträchtigungen seien hinreichend durch den vom Kläger im einstweiligen Verfügungsverfahren erwirkten strafbewehrten Unterlassungstitel und das Ordnungsmittelverfahren aufgefangen werden.

Rechts-News durch­suchen

08. August 2025
Die Sperrung zweier pornografischer Websites ist sofort vollziehbar, da sich die Betreiberin hartnäckig weigert, Jugendschutzauflagen umzusetzen.
ganzen Text lesen
18. Juni 2025
Werbung für CO₂-Kompensation bei Flügen ist irreführend, wenn sie suggeriert, bloße Geldzahlungen könnten Flüge klimaneutral machen.
ganzen Text lesen
04. März 2025
Behörden müssen personenbezogene Daten nicht zwingend Ende-zu-Ende verschlüsseln, da eine Transportverschlüsselung laut DSGVO meist ausreicht.
ganzen Text lesen
10. Februar 2025
Ein Unternehmen täuscht Verbraucher wettbewerbswidrig, wenn es online Standorte für eine Behandlung bewirbt, die dort gar nicht angeboten wird.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen