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Kategorie: Onlinerecht

Hamburgischer Datenschutzbeauftragter: Trackingverdacht bei Facebook

Jeder Nutzer von Facebook erhält durch das soziale Netzwerk in seinem Browser eine Reihe von sogenannten Cookies. Diese steuern das Verhalten des Dienstes, während er dort aktiv ist. Einige dieser Cookies bleiben auch dann erhalten, wenn sich der Nutzer bei Facebook abmeldet. Sie werden für zwei Jahre gespeichert und können den Nutzer weiterhin eindeutig identifizieren. So ermöglichen sie es Facebook beispielsweise, den Nutzer selbst dann wiederzuerkennen, wenn er ohne bei Facebook angemeldet zu sein, auf Seiten surft, die den Like-Button einbinden. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat diese Cookies nun einer umfangreichen Prüfung unterzogen.

Facebook hat sich zu den Zwecken, die mit diesen Cookies verfolgt werden, detailliert geäußert. Danach stehen Sicherheitsmechanismen, etwa zum Zwecke des Jugend- oder des Passwortschutzes, im Vordergrund. Für sämtliche von Facebook genannten Zwecke wurde im Rahmen der Prüfung untersucht, ob Cookies hierbei tatsächlich eine Rolle spielen. Dazu wurden verschiedene Testnutzer angelegt und ermittelt, ob in den jeweiligen Szenarien Unterschiede im Verhalten von Facebook erkennbar sind.

Macht es einen Unterschied, wenn die Cookies im Browser gespeichert bleiben oder durch den Nutzer gelöscht wurden?

Insgesamt zeigte sich, dass die Angaben von Facebook über den Zweck dieser Cookies im Wesentlichen nicht zutreffen. Dort wo sich im Einzelfall ein Nutzen der Cookies nachweisen ließ, handelte es sich um rein optionale Funktionen. Diese werden aber erst nach entsprechender Einstellung durch den Nutzer aktiviert.

Dazu Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit:

"Die Argumentation von Facebook, dass sämtliche Nutzer auch über das Ende einer Facebook-Anmeldung hinaus erkennbar sein müssen, um die Sicherheit des Dienstes zu gewährleisten, ist vor diesem Hintergrund nicht haltbar. Dass durch das Setzen der Cookies tatsächlich nur die Erhebung solcher personenbezogener Daten eines Nutzers ermöglicht wird, die für die Nutzung des Dienstes erforderlich sind, erscheint sehr zweifelhaft.

Das Ergebnis der Prüfung erweckt den Verdacht, dass Facebook Trackingprofile der Nutzer erstellt. Das wäre aber nach dem Telemediengesetz ohne entsprechenden Hinweis auch auf das hiergegen bestehende Widerspruchsrecht nicht zulässig."

Als erste Reaktion auf die Prüfung hat Facebook die Bereitschaft signalisiert, über die technischen Prozesse in eine Diskussion einzutreten. Dies ist zu begrüßen. Nun ist Facebook gefordert, zur transparenten und öffentlichen Aufklärung des Einsatzes von Cookies aktiv beizutragen und auf eine rechtskonforme Lösung zuzusteuern.

Quelle: Pressemitteilung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten v. 02.11.2011

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