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Kategorie: Onlinerecht

LG Bochum: Hinweis auf private Nutzung einer Webseite eines Rechtsanwalts schließt berufliche Verwendung aus

Die Webseite eines Anwalts wird nicht zwingend beruflich genutzt, wenn ausreichend darauf hingewiesen wird, dass es sich um eine rein private Internetseite handelt <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-berufliche-nutzung-der-webseite-eines-rechtsanwalts-bei-konkretem-hinweis-hierauf-i-13-o-119-10-landgericht-bochum-20100811.html _blank external-link-new-window>(LG Bochum, Urt. v. 11.08.2010 - Az.: I-13 O 119/10).

Die Parteien waren beide Rechtsanwälte und stritten darum, ob sich der Beklagte mit seiner Webseite an die Impressumspflichten des Telemediengesetzes hielt.

Der Beklagte hatte in der Vergangenheit eine Zweigstelle seiner Anwaltskanzlei errichtet und hierfür auch eine Webseite an den Start gebracht. Als er später die Zweigstelle wieder schloss, löschte er weitgehend auch den Inhalt der Webseite. Dabei befand sich folgender Hinweis online: "Dies ist eine private Internetseite".

Die Bochumer Richter verneinten einen Wettbewerbsverstoß.

Bei der Webseite handle es sich um ein rein private. Durch den Hinweis habe der Beklagte ausreichend nach außen hin zum Ausdruck gebracht, dass die Inhalte nichts mehr mit seiner beruflichen Tätigkeit zu tun hätten.

Auch weitere Indizien, z.B. die Anweisung an seinen Administrator, sämtliche beruflichen Inhalte zu löschen, sprächen für diese Annahme.

 

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