Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Höhe einer Vertragsstrafe im Urheberrecht

Bei einem Gläubiger, der lediglich einen kleinen Musikalienhandel mit geringem Umsatz betreibt, mit dem Bild keinen messbaren Gewinn erzielt  und bei dem Verletzungshandlung für den Schuldner ohne wirklich Relevanz, ist eine Vertragsstrafe iHv. 5.100,- EUR unangemessen <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG München, Urt. v. 07.11.2013 - Az.: 29 U 2019/13).

Der Beklagte benutzte unerlaubt ein urheberrechtlich geschütztes Foto des Beklagten, wurde von dem Kläger abgemahnt und gab daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. In ihrer Erklärung verwendete sie den sogenannten Hamburger Brauch, d.h. sie verpflichtete sich im Falle der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer angemessen Vertragsstrafe.

Als es zu einem erneuten Verstoß kam, verlangte der Kläger eine Vertragsstrafe von 5.100,- EUR. Der Beklagte argumentierte dagegen, dies sei unangemessen, da der Kläger lediglich einen kleinen Musikalienhandel betreibe, der Beklagte mit dem Bild keinen messbaren Gewinn erziele und die Verletzungshndlung für ihn nicht von wirklicher Relevanz gewesen sei.

Die Münchener Richter folgten diesem Standpunkt und stuften die Vertragsstrafe von 5.100,- EUR auf nur 1.500,- EUR herunter. Bei einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hänge die Höhe der zu bemessenden Vertragsstrafe  von der Art und Größe des Unternehmens ab, vom Umsatz und möglichen Gewinn, von der Schwere und dem Ausmaß der Zuwiderhandlung, von deren Gefährlichkeit für den Gläubiger, vom Verschulden des Verletzers, von dessen Interesse an weiteren gleichartigen Begehungshandlungen, aber auch von dem im Zusammenhang mit dem Verstoß auch nachträglich gezeigten Verhalten des Verletzers.

Berücksichtige man im vorliegenden Fall diese Umstände, sei eine Höhe von nur 1.500,- EUR angemessen.

Rechts-News durch­suchen

20. April 2026
Ein KI-Bild ist nur geschützt, wenn der Nutzer es kreativ prägt. Motiv und bloße Software-Nutzung reichen nicht aus.
ganzen Text lesen
15. April 2026
Sampling ist als Pastiche zulässig, wenn es erkennbar auf ein Werk anspielt und mit wahrnehmbaren Unterschieden einen künstlerischen Dialog führt.
ganzen Text lesen
08. April 2026
Ein Fotograf erhält 5.100,- EUR Schadensersatz, weil eine Firma seine Architekturfotos jahrelang ohne Namensnennung online nutzte.
ganzen Text lesen
08. April 2026
Eine Illustratorin scheitert mit ihrer Klage gegen Filmproduzenten wegen angeblicher Übernahme ihrer Buchillustrationen, da keine prägenden,…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen