Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Essen: Impressumspflicht auch bei "vergessenen" oder "veralteten" Webseiten

Die Impressumspflicht gilt auch für "vergessene" oder "veraltete" Webseiten <link http: www.online-und-recht.de urteile auch-fuer-veraltete-und-vergessene-webseiten-gilt-impressumspflicht-landgericht-essen-20141113 _blank external-link-new-window>(LG Essen, Urt. v. 13.11.2014 - Az.: 4 O 97/14).

Der Beklagte bot online die Buchung einer Ferienwohnung auf Borkum an. Ein Mitbewerber beanstandete, dass die Webseite kein ordnungsgemäßes Impressum hatte. Der Beklagte meinte, die Webseite sei nur versehentlich online, sie sei ohne sein Wissen aktiviert worden. Es sei dann einfach vergessen worden, sie wieder zu deaktivieren. Zudem enthielte die Homepage vollkommen veraltete, zeitlich überholte Inhalte.

Das LG Essen bejahte die Haftung des Beklagten.

Für den geltend gemachten Unterlassungsanspruch sei es unerheblich, ob ihm ein Verschulden anzurechnen sei. Denn er hafte verschuldenslos. Auch für "vergessene" Webseiten würden die gesetzlichen Impressums-Regelungen gelten.

Unbeachtlich sei auch, ob die angebotenen Inhalte aktuell seien. Entscheidend sei vielmehr nur, ob sie online abrufbar seien.

Rechts-News durch­suchen

12. November 2025
Trotz unwirksamen Coaching-Vertrags wegen fehlender FernUSG-Zulassung erhält die Teilnehmerin kein Geld zurück, da sie die Leistung vollständig…
ganzen Text lesen
11. November 2025
Instagram-Storys mit Vorher-Nachher-Bildern zu Schönheits-OPs ohne medizinischen Grund dürfen nicht zur Werbung genutzt werden.
ganzen Text lesen
06. November 2025
Der BGH hat dem EuGH zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, die sich auf die Konsequenzen beziehen, wenn bei einem Online-Vertrag das…
ganzen Text lesen
05. November 2025
"Likör ohne Ei" darf als vegane Alternative zu Eierlikör beworben werden, solange keine irreführenden Bezeichnungen wie "veganer Eierlikör" verwendet…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen