Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Inhaber eines Instagram-Accounts haftet für Urheberrechtsverletzungen, auch wenn Posting von einem Dritten stammt

Inhaber eines Instagram-Account haftet für Urheberrechtsverletzungen durch Dritte, wenn er Zugangsdaten teilt.

 

Der Inhaber eines Instagram-Accounts haftet für etwaige Urheberrechtsverletzungen in Beiträgen, die über sein Nutzerkonto von einem Dritten veröffentlicht werden. Voraussetzung ist, dass er dem Dritten die Zugangsdaten mitgeteilt hat (LG Berlin, Beschl. v. 27.09.2023 - Az.: 15 U 464/23).

Die Klägerin ging gegen die Veröffentlichung einer urheberrechtlich geschützten Grafik vor, die über den Instagram-Account der Beklagten veröffentlicht wurde. 

Die Beklagte wehrte sich mit dem Argument, dass nicht sie das Posting veröffentlicht habe, sondern ihre Tochter.

Das LG Berlin stufte die Beklagte als Störerin ein und bejahte eine Verantwortlichkeit.

Dadurch, dass sie die Zugangsdaten ihrer Tochter gegeben habe, habe sie einen kausalen Beitrag geleistet und sei haftbar:

"Soweit die Antragsgegnerin behaupten wollte, dass der aus S. 2 der Anlage AST 5 ersichtliche Post von ihrer Tochter stammt, haftete sie insoweit jedenfalls als Störerin. 

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann als Störer für eine Schutzrechts-/Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, „der (...) in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes oder zu einer verbotenen Handlung beigetragen hat“ (vgl. BGH, Urteil vom 18.10.2001 - I ZR 22/99). 

Die Tochter der Antragsgegnerin hätte die Urkunde nur dann auf dem Account der Antragsgegnerin posten können, wenn diese ihr sowohl die entsprechenden Zugangsdaten als auch die Urkunde zur Verfügung stellte. 

Beides setzt ein willentliches Handeln der Antragsgegnerin voraus. Zudem liegt es bei Zurverfügungstellung sowohl der Zugangsdaten als auch der Urkunde nicht außerhalb der Lebenswahrscheinlichkeit, dass die Urkunde dort eingestellt." wird.

Rechts-News durch­suchen

09. September 2026
Betreiber von Seniorenwohnheimen müssen für die Weiterleitung von Rundfunkprogrammen keine Urheberrechtsvergütung zahlen.
ganzen Text lesen
08. September 2026
Zwei Sekunden gesampelte Rhythmussequenz können als künstlerisches Pastiche genutzt werden.
ganzen Text lesen
07. September 2026
Wer Beschäftigte ohne eine ausreichende Rechtsgrundlage per Kamera überwacht, muss damit rechnen, dass die Datenschutzaufsichtsbehörde gleichzeitig…
ganzen Text lesen
01. September 2026
Wer Fotos ohne gesicherte Rechte nutzt, haftet für den entstandenen Schaden, selbst wenn der Lieferant die Nutzung zugesichert hat.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen