Das OLG Köln <link http: www.adresshandel-und-recht.de urteile kundenadressen-aus-serienbrief-sind-geschaeftsgeheimnisse-6-u-136-09-oberlandesgericht-koeln-20100205.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 05.02.2010 - Az.: 6 U 136/09) hat entschieden, dass Adressdaten von potentiellen Kunden Geschäftsgeheimnisse und damit rechtlich geschützt sind.
Die Beklagte, deren Geschäftsführer ein ehemaliger Mitarbeiter der Klägerin war, verwendete für den Abverkauf ihrer Produkte Kundenadressen, die aus Serienbriefen der Klägerin stammten.
Dies sah die Klägerin als unzulässig an.
Eine mehrere hundert Adressen umfassende und nach Regionen gegliederte Sammlung von Kundendaten können ein Geschäftsgeheimnis und damit juristisch geschützt sein, so das OLG Köln.
Dies gelte auch dann, so die Juristen, wenn es sich bei den Adressen lediglich um potentielle Kunden handle. Denn auch in einem solchen Fall komme den Informationen ein erheblicher wirtschaftlicher Wert zu.