Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BAG: Internet für den Betriebsrat?

Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Bereitstellung eines Internetanschlusses jedenfalls dann verlangen, wenn er bereits über einen PC verfügt, im Betrieb ein Internetanschluss vorhanden ist, die Freischaltung des Internetzugangs für den Betriebsrat keine zusätzlichen Kosten verursacht und der Internetnutzung durch den Betriebsrat keine sonstigen berechtigten Belange des Arbeitgebers entgegenstehen. Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung in dem erforderlichen Umfang auch Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört das Internet.

Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat daher, wie bereits die Vorinstanzen, dem Antrag eines Betriebsrats stattgegeben, der von der Arbeitgeberin einen Zugang zum Internet für den ihm zur Verfügung stehenden PC verlangt hat. Die Leitung des von der Arbeitgeberin betriebenen Baumarkts, für den der Betriebsrat gebildet ist, verfügt über einen Internetanschluss. Durch die Freischaltung des dem Betriebsrat zur Verfügung gestellten PC entstehen für die Arbeitgeberin keine zusätzlichen Kosten. Auch sonstige der Internetnutzung durch den Betriebsrat entgegenstehende berechtigte Belange hatte die Arbeitgeberin nicht geltend gemacht.

Beschluss vom 20.01.2010, Az.: 7 ABR 79/08

Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.07.2008, Az.: 17 TaBV 607/08

Quelle: Pressemitteilung des BAG v. 20.01.2010

Rechts-News durch­suchen

14. Februar 2025
Der Bundesgerichtshof legt dem EuGH die Frage vor, ob ein Unternehmen seinen Geschäftsführer für ein gegen es verhängtes Kartellbußgeld in Regress…
ganzen Text lesen
13. Februar 2025
Ein sogenannter Automatenkiosk darf vorläufig weiter an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein, weil er voraussichtlich nicht den Regelungen des…
ganzen Text lesen
12. Februar 2025
Bei einer Roulettereise muss der Reisende akzeptieren, dass Hotel und Flugzeiten erst kurz vor Abreise feststehen.
ganzen Text lesen
31. Januar 2025
Die Bank haftet nicht für den Verlust eines 84-Jährigen durch Trickbetrug, da keine Pflichtverletzung bei der Bargeldauszahlung vorlag.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen