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Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Düsseldorf: Irreführende Werbung mit "Made in Germany" bei Besteck aus China

Werden alle wesentlichen Fertigungsprozesse im Ausland durchgeführt, ist es unzulässig, mit der Aussage "Made in Germany" für die Ware zu werben <link http: www.online-und-recht.de urteile fuer-in-china-hergestelltes-besteck-darf-nicht-mit-made-in-germany-geworben-werden-i-20-u-110-10-oberlandesgericht-duesseldorf-20110405.html _blank external-link-new-window>(OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.04.2011 - Az.: I-20 U 110/10).

Der Kläger ging gegen den Beklagten, einen Besteck-Hersteller, vor. Er monierte, dass der Beklagte seine Waren mit einer kleinen Deutschlandfahne versehe und mit den Worten "Made in Germany" werbe. Dabei würden vor allem die Messer zu 75% in China hergestellt, lediglich die Politur werde abschließend in Deutschland vorgenommen.

Hierin sah der Kläger eine Irreführung der Verbraucher und begehrte Unterlassung. Der Beklagte wandte ein, dass es zum großen Teil auf die Politur ankäme und die Messer im Übrigen keine Unterschiede zu vollständig in Deutschland produzierten Waren aufweisen würden.

Die Düsseldorfer Richter stuften die Werbung als irreführend ein.

Lägen alle wesentlichen Fertigungsprozesse im Ausland, so sei es wettbewerbswidrig mit der Aussage "Made in Germany" zu werben. Der Verbraucher werde nämlich bei einem solchen Slogan davon ausgehen, dass die Produktion stattgefunden hätte. Dieser Umstand könne bei einem erheblichen Teil der Verbraucher ein wichtiger Kaufanreiz seien.

Identisch sieht es das LG Frankfurt a.M. <link http: www.online-und-recht.de urteile irrefuehrende-werbung-mit-aufdruck-germany-bei-im-ausland-hergestellten-waren-landgericht-frankfurt_am-20081107.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 07.11.2008 - Az.: 3-12 O 55/08), wenn für Angelgeräte und Zubehör mit dem Aufdruck "Germany" geworben wird, die Ware aber im Ausland hergestellt ist.

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