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Kategorie: Onlinerecht

Law-Podcasting: IT-Recht für App-Entwickler: Heute: Dos and Don´ts beim Self-Publishing - Teil 2

Auf Law-Podcasting.de, dem 1. deutschen Anwalts-Audio-Blog, gibt es heute einen Podcast zum Thema <link http: www.law-podcasting.de it-recht-fuer-app-entwickler-heute-dos-and-donts-beim-self-publishing-teil-2 _blank external-link-new-window>"IT-Recht für App-Entwickler: Heute: Dos and Don´ts beim Self-Publishing - Teil 2".

Inhalt:

Vor kurzem haben wir eine neue Rechtsreihe im Law-Podcast gestartet: IT-Recht für App-Entwickler. Sie erläutert, was Softwarehäuser und Programmierer bei der Erstellung von Smartphone-Apps rechtlich berücksichtigen müssen. Dabei wird insbesondere auf die Unterschiede zwischen den Plattformen iOS und Android eingegangen. 

Die erste Staffel hat sich mit den vertraglichen Rechten und Pflichten beschäftigt. Heute nun geht es um die Dos and Don´ts beim Self-Publishing. Der heutige Podcast ist in drei Teile geteilt. Dies ist der zweite Teil. Den <link http: www.law-podcasting.de it-recht-fuer-app-entwickler-heute-dos-and-donts-beim-self-publishing-teil-1 _blank>ersten gab es bereits letzte Woche, den dritten Teil hören Sie nächste Woche.

Während wir in den Vorwochen geklärt haben, welche Rechte und Pflichten ein Unternehmen hat, das eine App erstellen lässt, schauen wir uns heute an, was es alles in puncto Inhalt beachten muss. Die Besonderheiten, die sich durch das iPhone Developer Program License Agreement und das Android Market Developer Distribution Agreement ergeben, werden in einem getrennten, weiteren Teil besprochen und sind nicht Gegenstand des heutigen Podcasts.

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