Einer Person, die den Vornamen Mauricius hat, steht kein Anspruch auf die Domain "mauricius.de" zu (OLG München, Urtl. v. 04.07.2013 - Az.: 29 U 5038/12).
Der Kläger trug den Vornamen Mauricius und begehrte vom Beklagten die Domain "mauricius.de". Er berief sich dabei auf seinen namensrechtlichen Schutz nach <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __12.html _blank external-link-new-window>§ 12 BGB.
Das OLG München lehnte den Anspruch ab.
Vornamen besäßen - so die Richter - in der Regel keine Namensfunktion ISd. <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __12.html _blank external-link-new-window>§ 12 BGB. Denn sie würden eine einzelne Person nicht hinreichend individualisieren, da Vornamen zu weit verbreitet seien. Zudem habe es sich - abgesehen vom engeren persönlichen Bereich - durchgesetzt, eine Person mit seinem Nachnamen zu bezeichnen.
Darüber hinaus fehle an der erheblichen Kennzeichnungskraft. Selbst wenn man die Klägeransicht teilen würde, der der Vorname Mauricius höchst selten sei, gebe es mit unstrietig mit Mauritius eine nach allgemeiner Aussprache gleichlautende Variante.