Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LAG Hamm: Kein Beweisverwertungsverbot bei Nutzung von Chatprotokollen durch den Arbeitgeber

Nutzt ein Arbeitgeber im Rahmen eines Kündigungsprozesses die Chatprotokolle auf dem Rechner seines Arbeitnehmers, um diesen Straftaten nachweisen zu können, so sind diese Beweise verwertbar (LAG Hamm, Urt. v. 10.07.2012 - Az.: 14 Sa 1711/10).

Der Arbeitgeber kündigte seinem Angestellten wegen begangener Straftaten im Betrieb. Um dem Mitarbeiter die Handlungen nachzuweisen, griff der Arbeitgeber auf den Rechner des ausgeschiedenen Klägers zu und verwendete die dort aufgefundenen Chatprotokolle.

Die Hammer Richter stuften dies als zulässig ein.

Da der Arbeitgeber im vorliegenden Fall lediglich eine gelegentliche private Nutzung gestattet und zugleich darauf hingewiesen, dass keine Vertraulichkeit erwarten werden könne. So sei auch die Überwachung angekündigt worden.

Ein Arbeitnehmer müsse, so die Richter, bei einer solch eingeschränkten Vertraulichkeit damit rechnen, dass der Arbeitgeber entsprechende Hinweise auf seinem Rechner gegen ihn verwende. Es bestehe daher kein Beweisverwertungsverbot.

Rechts-News durch­suchen

01. September 2026
Die automatisierten Bonitätsscores einer Wirtschaftsauskunftei sind datenschutzrechtlich zulässig.
ganzen Text lesen
31. August 2026
Ein Kunde scheitert mit seiner DSGVO-Schadensersatzklage gegen ein Unternehmen, weil er keinen konkreten Schaden durch zwei Datenlecks nachweisen…
ganzen Text lesen
27. August 2026
Selbst wenn eine Behörde einen DSGVO-Auskunftsantrag für exzessiv hält, muss sie dem Antragsteller innerhalb der gesetzlichen Frist antworten und darf…
ganzen Text lesen
21. August 2026
Eine Videozuschaltung des in den USA lebenden Sachbeistands scheitert, da eine persönliche Teilnahme im Inland möglich ist und eine ausreichende…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen