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Kategorie: Presserecht

LG Offenburg: Kein Gegendarstellungsanspruch bei Fotomontage eines bekannten Moderators

Ein in Deutschland sehr bekannter Moderator hat keinen Anspruch auf eine Gegendarstellung wegen einer Fotomontage, die ihn und seine Frau vor einem Hintergrund mit grünen Blättern zeigt. Dem Leser ist im Allgemeinen bekannt, dass die Abbildungen in Zeitschriften nicht zwingend realistische Situationen wiedergeben. Insofern kann von einer Zeitung nicht verlangt werden, dass sie bei jedem Bild klarstellen muss, dass es nicht der Realität entspricht <link http: www.online-und-recht.de urteile bekannter-moderator-hat-keinen-anspruch-auf-gegendarstellung-wegen-fotomontage-2-o-415-10-landgericht-offenburg-20101130.html _blank external-link-new-window>(LG Offenburg, Urt. v. 30.11.2010 - Az.: 2 O 415/10).

Bei dem Kläger handelte es sich um einen in Deutschland sehr bekannten und beliebten Moderator. Dieser hielt sein Privatleben grundsätzlich aus der Presse zurück. Die beklagte Zeitschrift veröffentlichte im Rahmen einer Wort-Bild-Berichterstattung eine Fotomontage, welche den Kläger und seine Frau vor einem Hintergrund mit grünen Blättern zeigte. Das Bild war überschrieben mit den Worten:

"TV-Liebling (…) Triumph und Tränen! Alles über sein geheimes Privat-Leben!"

Der Kläger sah darin eine Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es werde der Eindruck erweckt, dass dieses Foto ein reales sei. Er begehrte daher eine Gegendarstellung.

Die Offenburger Richter lehnten dies ab.

Die Leser einer Zeitschrift gingen im Allgemeinen nicht davon, dass es sich bei abgedruckten Bildern immer um die Wiedergabe eines tatsächlichen Geschehens handle. Daher bezögen sich gegendarstellungsfähige Bilder immer nur auf die Aussage eines Fotos und nicht auf die Herstellungsweise. Ein als Fotomontage hergestelltes Bild sei demnach auch nicht gegendarstellungsfähig.

Von einer Zeitung könne zudem auch nicht verlangt werden, dass sie in derartigen Fällen einer Fotomontage immer einen Hinweis gebe, dass das Bild nicht der Realität entspreche. Der Leser wisse schließlich, dass auf Zeitungsfotos nicht alles wirklich so sei wie es scheine.

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