Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG München I: Kein Internet-Auskunftsanspruch bei bloßer illegaler Lizenzdatei-Nutzung

Der urheberrechtliche Internetauskunfts-Anspruch nach <link https: www.gesetze-im-internet.de urhg __101.html _blank external-link-new-window>§ 101 Abs. 9 UrhG setzt voraus, dass die Urheberrechtsverletzung im Rahmen der Nutzung des Internetzugangs erfolgt. Es ist nicht ausreichend, wenn ein Nutzer eine illegale Lizenzdatei auf seinem Rechner verwendet, um damit online eine Lizenzierung beim offiziellen Produkthersteller herbeizuführen <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG München I, Beschl. v. 19.08.2016 - Az.: 21 O 14088/16).

Die Klägerin, die eine CAD-/CAM-Software vertrieb, begehrte von einem Zugangs-Provider die Auskunft über eine bestimmte IP-Adresse. Ein unbekannter Dritter hatte mittels einer illegalen Lizenzdatei versucht, auf dem Server der Klägerin die Software zu lizenzieren. Nun wollte die Klägerin Auskunft darüber, wer sich dahinter verbarg.

Das Gericht lehnte den Auskunftsanspruch nach <link https: www.gesetze-im-internet.de urhg __101.html _blank external-link-new-window>§ 101 Abs. 9 UrhG ab.

Das Gericht sah die Voraussetzungen als nicht gegeben. Denn die eigentliche Urheberrechtsverletzung sei bereits auf dem Rechner des unbekannten Dritten geschehen.

Die Verletzungshandlung bestehe in einer Bearbeitung der Software dergestalt, dass der Nutzer die manipulierte Lizenzdatei an seinem Rechner verwende und es dadurch zu einer Veränderung des Quellcodes der Software gekommen sei. Diese rechtsverletzende Tätigkeit werde vom Verletzer auch nicht durch eine Nutzung der Internet-Dienstleistungen der Beklagten, also des Zugangs zum Internet, ausgeführt. Die Handlung sei bereits abgeschlossen, sobald es durch die Software automatisiert zu einem Verbindungsaufbau zum Lizenz-Server komme.

Erforderlich sei aber, dass die Internet-Nutzung final zur eigentlichen Urheberrechtsverletzung verwendet werde. Dies sei im vorliegenden Sachverhalt aber gerade nicht der Fall.

Das Gericht ließ auch nicht gelten, dass die eigentliche Urheberrechtsverletzung bei der Übertragung noch andauere. Gebe es möglicherweise auch Veränderung an der Software, geschehe dies aber automatisiert durch das Zusammenspiel zwischen dem Server der Klägerin und der Software zustande. Der Nutzer müsse nicht noch einmal aktiv tätig werden.

Rechts-News durch­suchen

20. April 2026
Ein KI-Bild ist nur geschützt, wenn der Nutzer es kreativ prägt. Motiv und bloße Software-Nutzung reichen nicht aus.
ganzen Text lesen
15. April 2026
Sampling ist als Pastiche zulässig, wenn es erkennbar auf ein Werk anspielt und mit wahrnehmbaren Unterschieden einen künstlerischen Dialog führt.
ganzen Text lesen
08. April 2026
Ein Fotograf erhält 5.100,- EUR Schadensersatz, weil eine Firma seine Architekturfotos jahrelang ohne Namensnennung online nutzte.
ganzen Text lesen
08. April 2026
Eine Illustratorin scheitert mit ihrer Klage gegen Filmproduzenten wegen angeblicher Übernahme ihrer Buchillustrationen, da keine prägenden,…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen