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Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Kein Lieferanspruch gegen Online-Shop bei fehlerhafter Kaufpreis-Auszeichnung aufgrund Computer-Fehler

Ein Käufer hat gegen einen Online-Shop bei fehlerhafter Kaufpreis-Auszeichnung, der auf einen Computer-Fehler zurückzuführen ist, keinen Lieferanspruch <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.05.2016 - Az.: I-16 U 72/15). Vielmehr ist das Begehren nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ausgeschlossen.

Die Beklagte bot online Generatoren zum Verkauf an. Aufgrund eines Computer-Fehlers wurde das Produkt mit einem Verkaufspreis von 24,- EUR ausgewiesen. Dies entsprach ca. 1% des normalen Marktpreises.

Die Klägerin erkannte den Fehler und erwarb zehn Stück, in der Absicht, diese gewinnbringend weiterzuveräußern. Die Beklagte schickte zunächst eine automatisierte Auftragsbestätigung. Kurze Zeit später teilte sie der Klägerin mit:

"...aufgrund einer Systemstörung können wir Ihre Online Bestellung vom 01.02.2014 leider nicht ausführen und stornieren diesen Auftrag.“

Das OLG Düsseldorf bejahte zunächst einen wirksamen Vertragsschluss. Der Kontrakt sei auch nicht durch Anfechtung erloschen, denn die Beklagte habe nicht näher einen Anfechtungsgrund dargelegt. Sie habe lediglich pauschal von einer Systemstörung gesprochen, ohne näher auszuführen, auf was genau der Fehler zurückzuführen sei.

Im Ergebnis könne die Käuferin ihren Anspruch jedoch nicht durchsetzen, da dies gegen Treu und Glauben verstoße.

Es sei gerichtlich anerkannt, dass ein Festhalten an einem Vertrag in diesen Fällen nicht in Betracht komme, wenn der Käufer die fehlerhafte Preisangabe positiv erkannt habe und die Vertragsdurchführung für den Verkäufer schlechthin unzumutbar sei.

Im vorliegenden Fall habe die Klägerin positive Kenntnis, dass das Online-System der Beklagten einen viel zu niedrigen Preis angezeigt hatte. Die Beklagte müsste die Maschinen zu weniger als 1% des Marktwertes veräußern, daher sei eine Auslieferung für sie unzumutbar und wirtschaftlich unangemessen.

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