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Kategorie: Onlinerecht

EuG: Kein Markenschutz für James-Bond-Filmfigur "Dr.No"

"Dr. No" aus dem Film-Klassiker "James Bond jagt Dr. No" genießt keinen markenrechtlichen Schutz, so das Europäische Gericht erster Instanz <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-markenmaessige-benutzung-der-james-bond-filmfigur-dr-no-t-435-05-europaeisches_gericht--20090630.html _blank external-link-new-window>(EuG, Urt. v. 30.06.2009 - Az.: T-435/05).

Eine Film- und Fernsehproduktionsgesellschaft wollte den Begriff "Dr. No" als EU-Marke eintragen.

Hiergegen legte die Klägerin, Rechteinhaberin der James-Bond-Filme, Widerspruch ein. Dieser wurde zurückgewiesen, so dass sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nahm.

Die Klägerin verlor. Sie sei verpflichtet gewesen zu beweisen, dass der Begriff "Dr. No" sich beim Kunden durchgesetzt habe und markenmäßig benutzt werde. Dies habe sie aber gerade nicht darlegen können.

Zudem weise das von der Klägerin verwendete Zeichen ohnehin nicht auf die betriebliche Herkunft der Filme hin, sondern vielmehr auf die James-Bond-Filmfigur. Der Zuschauer verstehe als Marke in diesem Zusammenhang "James Bond" oder "007" als Herkunftsnachweis. Daher könne das Zeichen "Dr. No" nicht als bekannte Marke angesehen werden.

 

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