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Kategorie: Markenrecht

BPatG: Kein Markenschutz für "Vaters Leckerbissen" für Bereich Getränke und Milchprodukte

Die Wortfolge "Vaters Leckerbissen" ist als Marke für Milchprodukte und Getränke nicht eintragbar. Es fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft, da darunter lediglich schmackhafte Lebensmittel verstanden werden, die nach althergebrachter Rezeptur hergestellt werden (BPatG, Beschl. v. 18.11.2011 - Az.: 28 W (pat) 508/10).

Die Zeichen "Vaters Leckerbissen" erfülle nicht das Kriterium der ausreichenden Unterscheidungskraft. 

Der durchschnittliche Verbraucher verstehe nämlich unter der Wortfolge, dass es sich um schmackhafte Produkte handle, die nach althergebrachtem Rezept hergestellt worden seien. Diesen Inhalt erfasse jeder ohne weiteres Nachdenken, so dass eine unmittelbar beschreibende Bezeichnung vorliege. 

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