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Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Kein psychischen Kaufzwang bei kostenloser Inspektion eines Hörgeräts

Bietet ein Unternehmer die kostenlose Inspektion eines Hörgeräts an, liegt hierin kein wettbewerbswidriger psychischer Kaufzwang, denn die Gewährung von kostenlosen Waren und Dienstleistungen zum Zwecke des Kaufanreizes ist heute derart verbreitet, dass der Verbraucher damit im Allgemeinen umgehen kann (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 03.08.2017 - Az.: 6 U 35/17).

Die Beklagte bot die kostenlose Reinigung von Hörgeräten an. Die Klägerin sah hierin einen Wettbewerbsverstoß, weil der Verbraucher dadurch den Laden betreten müsse und sich aufgrund des psychischen Kaufzwangs genötigt fühle, dort etwas zu erwerben.

Das OLG Frankfurt a.M. lehnte den Anspruch ab.

Die Gewährung von kostenlosen Waren und Dienstleistungen zum Zwecke des Kaufanreizes sei heute derart verbreitet, dass der Verbraucher mit ihnen im Allgemeinen umgehen könne,  d.h. die Zuwendung wird bei ihm grundsätzlich kein Gefühl der Dankbarkeit oder Peinlichkeit hervorrufen, das sein wirtschaftliches Verhalten wesentlich“ beeinflusst, so die Richter.

Eine unlautere Beeinflussung im Sinne der Generalklausel durch psychischen
Kaufzwang komme daher allenfalls in ganz krassen Einzelfällen in Betracht. Eine solche Ausnahme sei hier nicht erkennbar. Denn schon der vergleichsweise hohe Preis eines
Hörgeräts und dessen große Bedeutung für das persönliche Wohlbefinden würden es fernliegend erscheinen lassen, dass sich ein Verbraucher nur deswegen zum Kauf entschließe, weil es ihm unangenehm sei, die kostenlose Inspektion in Anspruch zu nehmen.

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