Werden die auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte gespeicherten Daten unerlaubt ausgelesen, liegt darin noch nicht der strafbare Tatbestand des Ausspähens von Daten <link http: www.online-und-recht.de urteile blosses-auslesen-gespeicherter-daten-auf-zahlungskarte-nicht-strafbar-4-str-93-09-bundesgerichtshof--20100114.html _blank external-link-new-window>(BGH, Beschl. v. 14.01.2010 - Az.: 4 Str 93/09).
Den Anklagten wurde u.a. der Straftatbestand des Ausspähens von Daten vorgeworfen. Sie hatten sich die auf Kreditkarten befindlichen Informationen besorgt und damit Kartendubletten hergestellt. In den Vorinstanzen waren sie verurteilt worden.
Der Bundesgerichtshof gab der Revision der Angeklagten statt und hob die Verurteilung hinsichtlich dieses Deliktes auf.
Für den Straftatbestand des Ausspähens von Daten bedürfe es der Überwindung einer besonderen Absicherung. Eine solche existiere aber nicht, wenn die auf der Karte gespeicherten Daten ohne jedes Hindernis einfach ausgelesen werden könnten.