Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

BGH: Kein Verstoß gegen Unterlassungserklärung bei Handlungen unbeteiligter Dritter

Die Handlungen einer Tourismus-Zentrale können einem Hotelier, der eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, nicht zugerechnet werden, wenn diese Handlungen ohne Wissen und Wollen geschehen <link http: juris.bundesgerichtshof.de cgi-bin rechtsprechung _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 09.11.2011 - Az.: I ZR 204/10).

Der verklagte Hotelier hatte sich gegenüber einem Mitbewerber strafbewehrt verpflichtet, einen bestimmten Markennamen nicht mehr zu benutzen. Im Falle der Zuwiderhandlung sollte er jeweils 5.000,- EUR zahlen.

Die zuständige Tourismus-Zentrale gab in der neuen Auflage ihres Gastgeberverzeichnis weiterhin den Markennamen an. Daraufhin verlangte der Kläger die Zahlung einer Vertragsstrafe.

Zu Unrecht wie die BGH-Richter nun urteilten.

Denn die Tourismus-Zentrale habe im vorliegenden Fall nicht als Erfüllungsgehilfe für den Beklagten gehandelt. Denn die Behörde habe automatisch, ohne Rückfrage oder Zustimmung des betroffenen Unternehmers, die weitere Aufnahme der Daten veranlasst.

In einem solchen Fall könne ihr Handeln nicht dem Beklagten zugerechnet werden, so dass auch kein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung vorliege.

Rechts-News durch­suchen

17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Wer drohendes gerichtliches Verbot ignoriert und seine Post schlecht organisiert, handelt schuldhaft und riskiert ein Ordnungsgeld.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Die Werbung für Fruchtsaft mit "Immunkraft" ist unzulässig, da eine stärkende Wirkung fürs Immunsystem verspricht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen