Der Begriff "Wurzellockstoff" ist als Marke für die Bereiche Düngemittel, Rasen sowie Substrate nicht eintragungsfähig. Ihm fehlt jegliche Unterscheidungskraft, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile wurzellockstoff-keine-marke-fuer-duengemittel-und-substrate-33-w-pat-1-08-bundespatentgericht--20091215.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 15.12.2009 - Az.: 33 W (pat) 1/08).
Es handle sich um einen zusammengesetzten Allgemeinbegriff aus dem Bereich der Düngelmittel-Industrie. Der durchschnittliche Verbrauche werde das Wort mit "Pflanzenlockstoff" übersetzen und sehe darin somit eine lediglich beschreibende Bedeutung.
Der Begriff sei daher nicht als Marke eintragungsfähig, so die Richter.