In einer <link http: www.bundeskartellamt.de shareddocs meldung de pressemitteilungen _blank external-link-new-window>Pressemitteilung erklärt das Bundeskartellamt (BKartA), dass aus seiner Sicht keine rechtlichen Bedenken gegen die neue mobile Zahlungsfunktion des Anbieters paydirekt bestehen.
Mit diesem neuen Feature ermöglicht es paydirekt, dass seine Kunde künftig kleinere Geldbeträge von Handy zu Handy überweisen können (sog. "P2P-Zahlungsfunktion").
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:
"Wir haben keine Einwände gegen diese Kooperation eines wesentlichen Teils der Kreditinstitute in Deutschland im Bereich der mobilen Bezahlverfahren.
Die neue Kooperation bringt eine Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem Markt für Internet-Bezahlverfahren. Mit der Umsetzung dieses Vorhabens kann paydirekt sein Internet-Bezahlverfahren um eine mobile Funktion ergänzen, die der Marktführer Paypal und viele weitere Wettbewerber schon seit geraumer Zeit anbieten."
Andere Anbieter am Markt, wie z.B. PayPal, setzen diese Möglichkeit bereits seit längerem ein.