Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Markenrecht

BPatG: Keine Freihaltebedürftigkeit für die Marke "Schützt was gut ist"

Der Slogan "Schützt was gut ist" ist für den Bereich Papier und Holz hinreichend unterscheidungskräftig und somit als Marke eintragbar <link http: www.online-und-recht.de urteile schuetzt-was-gut-ist-als-marke-fuer-papier-und-holz-eintragbar-29-w-pat-506-10-bundespatentgericht-muenchen-20100531.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 31.05.2010 - Az.: 29 W (pat) 506/10).

Angesichts des diffusen, mehrdeutigen Sinngehalts der angemeldeten Wortfolge, die durch die fehlende Interpunktion noch verstärkt werde, werde der angesprochene Kunde die Werbeaussage noch als so hinreichend phantasievoll ansehen, dass von einer genügenden  Unterscheidungskraft auszugehen sei.



Rechts-News durch­suchen

21. Oktober 2026
Wenn das Publikum eine Bezeichnung lediglich als sachliche Beschreibung einer Funktion versteht (hier: SMARTPORT), kann für sie kein Markenschutz…
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
06. Oktober 2026
Wer einen bekannten Veranstaltungsnamen wie „Super Bowl” als Marke für Lebensmittel schützen lassen will, scheitert, wenn die Verbraucher darin keinen…
ganzen Text lesen
01. Oktober 2026
Wer denselben prägenden Familiennamen wie ein etablierter Wettbewerber verwendet, ohne hinreichend klare Unterscheidungsmerkmale zu schaffen, handelt…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen