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Kategorie: Markenrecht

BPatG: Keine Freihaltebedürftigkeit für die Marke "Schützt was gut ist"

Der Slogan "Schützt was gut ist" ist für den Bereich Papier und Holz hinreichend unterscheidungskräftig und somit als Marke eintragbar <link http: www.online-und-recht.de urteile schuetzt-was-gut-ist-als-marke-fuer-papier-und-holz-eintragbar-29-w-pat-506-10-bundespatentgericht-muenchen-20100531.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 31.05.2010 - Az.: 29 W (pat) 506/10).

Angesichts des diffusen, mehrdeutigen Sinngehalts der angemeldeten Wortfolge, die durch die fehlende Interpunktion noch verstärkt werde, werde der angesprochene Kunde die Werbeaussage noch als so hinreichend phantasievoll ansehen, dass von einer genügenden  Unterscheidungskraft auszugehen sei.



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