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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Keine irreführende Online-Bannerwerbung bei Aussage "ab 5,95 EUR*" für Telefontarif

Es liegt keine irreführende Online-Bannerwerbung vor, wenn mit der Aussage "ab 5,95 EUR*" für geworben wird, erst aber auf der Landing-Page darauf hingewiesen wird, dass der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten hat und sich der Tarif ab dem 13. Monat auf 15,95 EUR erhöht <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Beschl. v. 13.04.2016 - Az.: 3 W 27/16).

Das verklagte Telekommunikations-Unternehmen warb mittels eines Internet-Banners auf einer Drittseite für seine Dienstleistungen. Der Werbebanner war dabei wie folgt beschriftet:

"Highspeed surfen mit bis zu 7,2 Mbit/s - ab 5,95 €* mtl.!"

Auf der Landing-Page des Unternehmens erfuhr der Nutzer dann, dass der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten hatte und sich das monatliche Entgelt ab dem 13. Monat auf 15,95 EUR erhöhte.

Ein Mitbewerber hielt dies für irreführend.

Das OLG Hamburg teilte diese Ansicht nicht, sondern bewertete die Anzeige für rechtmäßig.

Es sei nicht ersichtlich, dass der Verbraucher erwarte, dass der Preis durchgehend bei 5,95 EUR im Monat bleibe. Vielmehr sei der durchschnittliche Nutzer daran gewöhnt, dass es bei Telekommunikations-Tarifen Mindestvertragslaufzeiten und sich während der Laufzeit ändernde Tarife gebe. Dies sei nicht ungewöhnlich.

Der interessierte Verbraucher werde daher die Landing-Page aufsuchen und sich dort weiter informieren. Dazu trage insbesondere auch der Umstand bei, dass der Werbebanner einen Sternchenhinweis enthalte, so dass der Kunde davon ausgehe, dass hier noch weitere Angaben auf dem Werbebanner fehlten.

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