Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss die Beschwerde des Landes Berlin gegen eine <link http: www.dr-bahr.com news vorerst-keine-online-smiley-listen-fuer-lebensmittelbetriebe.html _blank external-link-new-window>Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 19. März 2014 zurückgewiesen, mit der das Verwaltungsgericht dem Land Berlin vorläufig untersagt hat, das Ergebnis einer amtlichen Kontrolle eines im Bezirk Pankow von Berlin ansässigen Lebensmittelbetriebes im Internetportal "Das Smiley Projekt im Bezirk Pankow" zu veröffentlichen.
Wie zuvor schon das Verwaltungsgericht vermochte auch der Beschwerdesenat in den Vorschriften des Verbraucherinformationsgesetzes keine taugliche Rechtsgrundlage für die beabsichtigte Veröffentlichung in Form der Vergabe von Minuspunkten, Noten, Farben und Smiley-Symbolen zu erblicken.
Beschluss vom 28. Mai 2014 - OVG 5 S 21.14 -
Quelle: Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg v. 28.05.2014