Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wirtschaftsrecht

LAG Köln: Keine unzulässige Beleidigung des Arbeitgebers bei Aussage "Pass bloß auf, Junge"

Die Äußerung eines Arbeitnehmers gegenüber seinem Chef "Pass bloß auf, was Du sagst, Junge" ist dann rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber zuvor massive Beleidigungen ausgesprochen und den Verdacht von strafbaren Handlungen geäußert hat <link http: www.online-und-recht.de urteile pass-auf-was-du-sagst-junge-nicht-zwingend-beleidigung-des-arbeitgebers-5-sa-825-10-landesarbeitsgericht-koeln-20101230.html _blank external-link-new-window>(LAG Köln, Urt. v. 30.12.2010 - Az.: 5 Sa 825/10).

Ein Arbeitgeber kündigte seinem Mitarbeiter außerordentlich, weil dieser ihn mit dem Satz "Pass bloß auf, was Du sagst, Junge" angeschrien hatte.

Die Kölner Arbeitsrichter bewerteten dies als nicht ausreichend, um eine außerordentliche Kündigung zu begründen.

Denn der Arbeitgeber habe die Ehefrau des Arbeitnehmer zuvor massiv beleidigt ("asihaft") und zudem noch den Verdacht von strafbaren Handlungen (hier: Unterschlagungen) geäußert.

In einem solchen Fall müsse der Unternehmensinhaber mit einer gesteigerten Verhaltensweise seines Mitarbeiters rechnen.

Rechts-News durch­suchen

22. Oktober 2026
Wer keinen Oktoberfest-Standplatz bekommt, kann dagegen nicht vor der Vergabekammer klagen.
ganzen Text lesen
22. Oktober 2026
Wer alkoholische Getränke über Automaten vertreibt, verstößt gegen das gaststättenrechtliche Verkaufsverbot.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Solange eine Überweisung formal korrekt und gedeckt ist, kann von der Bank keine Warnung vor möglichem Betrug verlangt werden, auch wenn Geld auf ein…
ganzen Text lesen
16. Oktober 2026
Wer den Zug zum Flughafen zu knapp wählt, trägt das Risiko von Verspätungen selbst.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen