Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BVerfG: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Auslegung des § 50 UrhG bei Online-Archiven

Die Entscheidung des BGH, dass Online-Archive grundsätzlich nur ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht an den eingestellten Inhalten haben, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden <link http: www.online-und-recht.de urteile online-archiv-verstoesst-gegen-urheberrecht-1-bvr-1145-11-bundesverfassungsgericht--20111117.html _blank external-link-new-window>(BVerfG, Beschl. v. 17.11.2011 - AZ.: 1 BvR 1145/11).

In einem Grundlagen-Urteil hatte der BGH <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile online-archive-haben-nicht-automatisch-ein-zeitlich-unbefristetes-nutzungsrecht-i-zr-127-09-bundesgerichtshof--20101005.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 05.10.2010 - Az.: I ZR 127/09) entschieden, dass Online-Archive grundsätzlich nur ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht an den eingestellten Inhalten haben. 

Verklagt war eine Zeitung, die mehrere Bilder über Kunstausstellungen in ihren Print-Ausgaben abgedruckt hatte. Seit Ende 2002 hielt sie diese Artikel auch in einem Online-Archiv zum Abruf bereit. Die Klägerin, die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, war der Ansicht, dass die Beklagte keine Befugnis habe, die Bilder zeitlich unbefristet in einem Online-Archv zu speichern. 

Der BGH folgte dieser Meinung. Zwar habe zum Zeitpunkt der erstmaligen Speicherung die Schrankenbestimmung des <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __50.html _blank external-link-new-window>§ 50 UrhG gegriffen, wonach über Tagesereignisse berichtet werden dürfe. Diese Vorschrift räume jedoch kein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht ein wie es bei einem Online-Archiv erforderlich sei. Es sei nicht ausreichend, dass zum Zeitpunkt der ersten Archivierung eine Rechtsgrundlage bestanden habe. 

Die Verfassungsrichter lehnten nun die Verfassungsbeschwerde ab, die gegen dieses Urteil erhoben wurde. Die vom BGH vorgenommene Auslegung der urheberrechtlichen Norm sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Vielmehr würden in ausreichendem Maße alle betroffenen Grundrechte miteinander abgewogen und berücksichtigt.

Rechts-News durch­suchen

09. Juli 2026
Wer als Verlag Inhalte beim Online-Dienst Readly einstellt, haftet auch dort für Urheberrechtsverletzungen, selbst wenn eine frühere…
ganzen Text lesen
03. Juli 2026
Wer als Händler Produktfotos einfach weiterverwendet, ohne die Rechtekette zu prüfen, haftet für die unberechtigte Nutzung.
ganzen Text lesen
02. Juli 2026
Der Streit um das USM-Haller-Möbelsystem geht weiter: Der Urheberrechtsschutz muss nun erneut geprüft werden.
ganzen Text lesen
01. Juli 2026
Ein Instagram-Post kann einen Deutschlandbezug begründen, wenn die unerlaubte Bildnutzung die wirtschaftlichen Interessen und Kundenbeziehungen eines…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen