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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Nur zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für Online-Archive

In einem Grundlagen-Urteil hat der BGH <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile online-archive-haben-nicht-automatisch-ein-zeitlich-unbefristetes-nutzungsrecht-i-zr-127-09-bundesgerichtshof--20101005.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 05.10.2010 - Az.: I ZR 127/09) entschieden, dass Online-Archive grundsätzlich nur ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht an den eingestellten Inhalten haben.

Verklagt war eine Zeitung, die mehrere Bilder über Kunstausstellungen in ihren Print-Ausgaben abgedruckt hatte. Seit Ende 2002 hielt sie diese Artikel auch in einem Online-Archiv zum Abruf bereit.

Die Klägerin, die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, war der Ansicht, dass die Beklagte keine Befugnis habe, die Bilder zeitlich unbefristet in einem Online-Archv zu speichern.

Die BGH-Richter gaben der Klägerseite Recht.

Zwar habe zum Zeitpunkt der erstmaligen Speicherung die Schrankenbestimmung des <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __50.html _blank external-link-new-window>§ 50 UrhG gegriffen, wonach über Tagesereignisse berichtet werden dürfe. Diese Vorschrift räume jedoch kein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht ein wie es bei einem Online-Archiv erforderlich sei. Es sei nicht ausreichend, dass zum Zeitpunkt der ersten Archivierung eine Rechtsgrundlage bestanden habe.

Unerheblich sei auch, ob eine regelmäßige Kontrolle auf "abgelaufene Inhalte" unter Umständen einen nicht zu bewältigenden Mehraufwand verursachen könnten. Denn sollte dies der Fall sein, könne die Beklagte dies mit einfachen Mitteln verhindern: Sie stelle von vornherein nur solche Inhalte online, an denen sie zeitlich unbefristete Nutzungsrechte habe.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Das Urteil ist eine echte Grundlagen-Entscheidung.

Bislang hatte sich der BGH bei Online-Archiven immer nur mit der Frage zu beschäftigen, ob die ursprünglich erlaubte namentliche Nennung eines Mörders erlaubt ist oder nicht (BGH, <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile keine-loeschungspflicht-fuer-verurteilten-moerder-aus-online-archiv-vi-zr-227-08-bundesgerichtshof--20091215.html _blank external-link-new-window>Urt. v. 15.12.2009 - Az.: VI ZR 227/08; <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>Urt. v. 01.02.2011 - Az.: VI ZR 345/09).

Nun beschäftigen sich die Karlsruher Robenträger erstmalig mit der urheberrechtlichen Seite. Danach reicht es für ein Online-Archiv nicht aus, dass die Nutzung zum Zeitpunkt der erstmaligen Speicherung erlaubt war. Vielmehr bedarf es einer Norm, die eine zeitlich unbeschränkte Nutzung legitimiert.

Unproblematisch ist dies bei all den Fällen, bei denen das Gesetz keine zeitliche Komponente vorsieht, also z.B. bei der Nutzung von Zitaten <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __51.html _blank external-link-new-window>(§ 51 UrhG) oder beim privaten Gebrauch <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __53.html _blank external-link-new-window>(§ 53 UrhG). Räumt die Norm hingegen lediglich zeitlich befristet ein Recht auf Verwendung ein, so können sich Online-Archive darauf nicht stützen. Im vorliegenden Fall war dies <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __50.html _blank external-link-new-window>§ 50 UrhG, wonach die Berichterstattung über Tagesereignisse auch ohne Erlaubnis des Urhebers erlaubt ist. 

Auf Zeitungen und Zeitschriften, die Online-Archive betreiben, dürfte damit eine Menge Überprüfungsarbeit zukommen. Wenn sie denn kostenpflichtigen Abmahnungen der Rechteinhaber zuvorkommen wollen.

Die Entscheidung betrifft jedoch nicht nur den klassischen Pressebereich, sondern berührt vielmehr die ganze Online-Welt (z.B. Blogs, Bild-Portale, Twitpic).

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