Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Keine Verhängung eines Ordnungsmittels bei fehlendem Verschulden

Grundsätzlich müssen Untersagungsverfügungen befolgt werden. Ist dies im Einzelfall nicht möglich und mit außerordentlichen finanziellen Konsequenzen verbunden, ist die Einhaltung der Untersagungsverfügung ausnahmsweise nicht zumutbar <link http: www.online-und-recht.de urteile festsetzung-eines-ordnungsgeldes-nur-bei-verschulden-gerechtfertigt-28-o-756-09-landgericht-koeln-20100308.html _blank external-link-new-window>(LG Köln, Beschl. v. 08.03.2010 - Az.: 28 O 756/09).

Der Beklagten, eine Zeitungsverlegerin, war gerichtlich untersagt worden, das Foto eines bekannten Schlagersängers zu verwenden <link http: www.online-und-recht.de urteile nutzung-von-promi-foto-zur-eigenwerbung-einer-zeitschrift-bedarf-einwilligung-28-o-756-09-landgericht-koeln-20100113.html _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 13.01.2010 - Az.: 28 O 756/09). Gleichwohl wurde das Bildnis in der nächsten Ausgabe abgedruckt.

Der Kläger beantragte daraufhin die Verhängung eines Ordnungsmittels.

Die Beklagte wandte ein, sie treffe kein Verschulden. Als damals die einstweilige Verfügung zugestellt worden sei, sei der Druck der Zeitschrift bereits im Gange gewesen. Aufgrund der Uhrzeit konnte das Werk nicht mehr informiert werden. Zudem hätte ein Neudruck Kosten von 200.000,- EUR verursacht.

Die Kölner Richter lehnten die Verhängung eines Ordnungsmittels ab.

Zwar sei die Beklagte grundsätzlich verpflichtet, sich an das gerichtliche Verbot zu halten.

Im vorliegenden Fall sei ein Verstoß jedoch zu verneinen, weil es am Verschulden fehle. Denn es war der Beklagten nicht zumutbar gewesen, den bereits getätigten Druck zu vernichten und einen Neudruck in Auftrag zu geben. Dies hätte unverhältnismäßige Kosten verursacht.

Angesichts dieser besonderen Umstände treffe die Beklagte kein Verschulden, so dass kein Ordnungsmittel zu verhängen gewesen sei.

Rechts-News durch­suchen

20. April 2026
Ein KI-Bild ist nur geschützt, wenn der Nutzer es kreativ prägt. Motiv und bloße Software-Nutzung reichen nicht aus.
ganzen Text lesen
15. April 2026
Sampling ist als Pastiche zulässig, wenn es erkennbar auf ein Werk anspielt und mit wahrnehmbaren Unterschieden einen künstlerischen Dialog führt.
ganzen Text lesen
08. April 2026
Ein Fotograf erhält 5.100,- EUR Schadensersatz, weil eine Firma seine Architekturfotos jahrelang ohne Namensnennung online nutzte.
ganzen Text lesen
08. April 2026
Eine Illustratorin scheitert mit ihrer Klage gegen Filmproduzenten wegen angeblicher Übernahme ihrer Buchillustrationen, da keine prägenden,…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen