Zwischen der Marke "Schneewittchen" und der Wortfolge "Schneeflittchen und die 7 lieben Lustzwerge" besteht keine Verwechslungsgefahr für den Bereich alkoholische Getränke. Die Marken weisen immense klangliche und schriftbildliche Unterschiede auf <link http: www.online-und-recht.de urteile schneeflittchen-und-die-7-lieben-lustzwerge-nicht-mit-schneewittchen-verwechslungsfaehig-26-w-pat-93-10-bundespatentgericht--20110928.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Urt. v. 28.09.2011 - Az.: 26 W (pat) 93/10).
Der Kläger war Inhaber der Marke "Schneewittchen" und begehrte die Löschung der prioritätsjüngeren Marke "Schneeflittchen und die 7 lieben Zwerge", welche für den Bereich alkoholische Getränke eingetragen war.
Der Kläger war der Ansicht, dass zwischen seiner Marke und derjenigen der Beklagten eine Verwechslungsgefahr bestehe. Da das Deutsche Patent- und Markenamt die Löschung ablehnte, legte er Rechtsmittel ein.
Das Gericht wies das Rechtsmittel zurück. Es führte in seiner Begründung aus, dass die Marken nicht verwechslungsfähig seien. Der durchschnittliche Kunde werde keine gedankliche Verbindung oder Identität zwischen den Marken erkennen.
Sowohl klanglich als auch schriftbildlich bestehe ein deutlicher Abstand. Selbst wenn der Verbraucher die Worte "Schneewittchen" und "Schneeflittchen" als dominierend ansehen würde, so sei ihm die unterschiedliche Bedeutung sofort klar. Nahezu jeder Deutsche kenne die Märchenfigur "Schneewittchen".
Das Gericht wies das Rechtsmittel zurück.
Es führte in seiner Begründung aus, dass die Marken nicht verwechslungsfähig seien. Der durchschnittliche Kunde werde keine gedankliche Verbindung oder Identität zwischen den Marken erkennen.
Sowohl klanglich als auch schriftbildlich bestehe ein deutlicher Abstand. Selbst wenn der Verbraucher die Worte "Schneewittchen" und "Schneeflittchen" als dominierend ansehen würde, so sei ihm die unterschiedliche Bedeutung sofort klar. Nahezu jeder Deutsche kenne die Märchenfigur "Schneewittchen".
Dass diese mit einem "Flittchen", dessen Bedeutung auch jedem klar sei, verwechselt werden könne, damit sei nicht zu rechnen.