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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Keine Wiederholungsgefahr in Online-Wettbewerbsstreitigkeiten bei Gesetzesänderung

Tritt im Laufe einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Änderung der Rechtslage ein, so kann dies unter gewissen Umständen zum Wegfall der Wiederholungsgefahr führen, so der BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile vermutung-einer-wiederholungsgefahr-entfaellt-bei-geaenderter-rechtslage-iii-zr-73-09-bundesgerichtshof--20091203.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 03.12.2009 - Az.: III ZR 73/09).

Die Parteien stritten über mehrere Instanzen hinweg über die rechtliche Zulässigkeit einer Formulierung im Fernabsatzrecht. Vor dem LG und im anschließenden Berufungsverfahren vor dem OLG verlor die Klägerin, die die Klausel der Beklagten beanstandet hatte.

Im Revisionsverfahren vor dem BGH kam es schließlich zu einer Änderung der Gesetzeslage, die die verwendete Regelung in jedem Fall unzulässig werden ließ.

Die Karlsruher Richter gaben grundsätzlich den Argumenten der Klägerin statt und hoben die erstinstanzlichen Entscheidungen auf. Ob der Klägerin jedoch ein Unterlassungsanspruch zustehe, beantworteten sie nicht, sondern verwiesen das Verfahren zurück zum Instanzgericht.

Dieses habe nun zu prüfen, so die BGH-Juristen, ob hier noch eine Wiederholungsgefahr bestehe. Ursprünglich habe sich die Beklagte der Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert, weil unklar war, ob die verwendete Formulierung tatsächlich rechtswidrig gewesen war. Ob die Beklagte aber nach der Gesetzesänderung weiter an der alten Klausel festhalte, sei zu ermitteln.

Es sei nämlich keineswegs zwingend, dass derjenige, der sein angeblich wettbewerbswidriges Verhalten mit vertretbaren Gründen in der Vergangenheit verteidigt habe, auch in Zukunft darauf bestehe, seine Wettbewerbsverstöße fortzusetzen. Insofern könne in solchen Fällen die Wiederholungsgefahr entfallen.

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