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Kategorie: Onlinerecht

OLG Karlsruhe: Keine Wohnungsdurchsuchung, um Spam-Mails an Polizei zu verhindern

Nun ist es amtlich: Wer die Polizei mit Spam-Mails bombardiert, muss keine Wohnungsdurchsuchung befürchten (<link http: www.online-und-recht.de urteile keine-wohnungsdurchsuchung-um-spam-mails-an-polizei-zu-verhindern-oberlandesgericht-karlsruhe-20160823 _blank external-link-new-window>OLG Karlsruhe, Beschl. v. Beschluss v. 23.08.2016 - Az.: 11 W 79/16; 11 W 79/16 (Wx)).

Dem mehr als kuriosen Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Betroffene versendete im Juni 2016 fast 60 E-Mails an die Polizei. Die elektronischen Nachrichten enthielten größtenteils wirre Angaben, teilweise in Bezug auf eine Polizeibeamtin und teilweise in ausfälliger Wortwahl. 

Da die Polizei befürchtete, dass durch diese Spam-Mails andere wichtige Nachrichten nicht rechtzeitig gelesen und bearbeitet werden könnten, erfolgte eine Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme der Hardware.

Hiergegen wehrte sich der Betroffene und bekam Recht.

Das OLG Karlsruhe stellt zunächst fest, dass die Polizei zu einem solchen Handeln dann befugt ist, wenn eine Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorlegt oder unmittelbar bevorsteht. 

Zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit gehöre auch der Bestand des Staates und seine Einrichtungen, insbesondere deren ungestörte Funktionsfähigkeit. Diese sei im vorliegenden Fall durch die zahlreichen Spam-Mails gestört.

Jedoch sei die erfolgte Hausdurchsuchung unverhältnismäßig, denn es werde in ein wichtiges, grundgesetzlich geschütztes Grundrecht, die Unverletzlichkeit der Wohnung, eingriffen. Die getroffene Maßnahme sei nicht angemessen, da es andere Maßnahmen gegeben hätte, die Beeinträchtigung zu beseitigen. So sei nicht nachvollziehbar, warum nicht die Absender-Adressen des Betroffene einfach auf eine Blacklist gesetzt worden seien, so dass die Nachrichten von vornherein ausgefiltert worden wären. Selbst wenn der Betroffene mehrere Mail-Absender benutzt habe, so seien diese nicht so zahlreich gewesen, dass es einen erheblichen Aufwand bedeutet hätte, alle auf die Blacklist zu setzen.

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