Das LG München I <link http: www.online-und-recht.de urteile klinsmann-satire-als-gekreuzigter-christus-der-zeitung-taz-erlaubt-landgericht-muenchen-20090416.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 16.04.2009 - Az.: 9 O 6897/09) hat entschieden, dass die Veröffentlichung einer Karikatur der Zeitung "taz", auf der Jürgen Klinsmann als gekreuzigter Christus dargestellt ist, rechtlich grundsätzlich zulässig ist.
Die Darstellung sei dem Bereich der Satire zuzuordnen, so die Münchener Richter. Denn die Kernaussage bewege sich nicht auf religiösem Gebiet, sondern behandle vielmehr den beruflichen Erfolg als Fußballtrainer.
Zwar berühre die Fotomontage den bekannten Fussballer unzweifelhaft in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Im vorliegenden Fall überwiege jedoch das von der Pressefreiheit geschützte Interesse der "taz". Denn nach ständiger Rechtsprechung sei auch eine überzogene oder ausfällige Kritik, die ohnehin häufig als Stilelement der Karikatur verwendet würde, rechtlich nicht zu beanstanden.
Die Abbildung betreffe den Kläger auch nicht in seiner privaten Sphäre, denn sie beschäftige sich ausschließlich mit der beruflichen Situation und treffe keine Aussage zu etwaigen religiösen und somit privaten Themen.