Ein kostenloses Anzeigenblatt, in dem ein redaktioneller Beitrag gekoppelt mit einer Anzeige erscheint, verstößt nicht zwingend gegen das Trennungsgebot von Werbung und redaktionellem Text <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-verstoss-gegen-trennungsgebot-von-werbung-und-redaktionellem-text-bei-gratis-anzeigenblatt-10-u-31-09-oberlandesgericht-naumburg-20100423.html _blank external-link-new-window>(OLG Oldenburg, Urt. v. 23.04.2010 - Az.: 10 U 31/09).
Die Parteien gaben beide kostenlose Anzeigenblätter heraus. Die Beklagte warb für ihr Produkt mit der Erklärung:
"Unser Konzept besteht daraus nicht nur Anzeigen zu präsentieren, sondern diese durch redaktionelle Berichterstattung zu ergänzen. Dadurch wird ein Mehrwert erzeugt, der den Leser länger auf einer Seite hält und somit die Wirkung der Anzeige steigert… Wir möchten gern einen redaktionellen Beitrag über Ihre Open Air Veranstaltung, gekoppelt mit einer Anzeige, auf unserem Veranstaltungskalender veröffentlichen. Hierzu folgendes Angebotsbeispiel: Neukundenpreis … Euro inkl. PR-Text"
Die Klägerin sah darin den Versuch einer wettbewerbswidrigen Schleichwerbung.
Die Naumburger Richter teilten diese Einschätzung nicht und wiesen die Klage ab.
Zwar gelte grundsätzlich das Trennungsgebot zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt. Ein solcher Verstoß liege hier jedoch nicht vor. Der Schwerpunkt der Erklärung sei vielmehr, über die Veranstaltungen zu berichten. Solange der Bericht in neutralem und sachlichem Ton gehalten sei und nicht durchgängig und unmittelbar auf die beworbenen Produkte hinweise, liege keine unzulässige "getarnte" Werbung vor.