Findet sich auf der Internetseite eines Sachverständigen ein Link zu einer Rechtsanwaltskanzlei, kann dies ein Indiz für die Parteilichkeit eines Sachverständigen sein, so das LG Kiel <link http: www.online-und-recht.de urteile link-zu-webseite-einer-kanzlei-kann-parteilichkeit-eines-sachverstaendigen-begruenden-11-o-43-06-landgericht-kiel-20090224.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 24.02.2009 - Az.: 11 O 43/06).
Ein Sachverständiger in einem Gerichtsverfahren hatte auf seiner Webseite einen Link zu den klägerischen Anwälten gesetzt und mit "Folgende interessante Links habe ich für Sie zusammengestellt" überschrieben.
Hierin sah die Beklagte eine Parteilichkeit des Sachverständigen und stellte einen Befangenheitsantrag.
Zu Recht wie die Kieler Richter nun entscheiden.
Ein Ablehnungsgesuch sei immer dann begründet sei, wenn ein Grund vorliege, der geeignet sei, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen zu rechtfertigen. Entscheidend sei dabei, ob aus Sicht der ablehnenden Partei genügend objektive Gründe vorlägen, die geeignet seien, Zweifel an der Unparteilichkeit zu begründen.
Dies sei hier zu bejahen, so die norddeutschen Juristen. Durch den Link sei der Eindruck erweckt worden, dass der Sachverständige die klägerische Kanzlei als ganz besonders qualifiziert und gut hervorhebe. Damit bestehe die Gefahr, dass der Sachverständige nicht mehr unvoreingenommen sei, sondern möglicherweise - auch unbewusst - die Klägerseite übervorteile.