Die Wortfolge "Homes & Garden" ist für den Bereich Zeitschriften, die sich mit dem Thema Haus und Garten befassen, nicht als Marke eintragbar, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile homes-gardens-als-marke-fuer-zeitschriften-nicht-eintragbar-29-w-pat-3-09-bundespatentgericht--20090916.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 16.09.2009 - Az.: 29 W (pat) 3/09)<link http: www.online-und-recht.de urteile homes-gardens-als-marke-fuer-zeitschriften-nicht-eintragbar-29-w-pat-3-09-bundespatentgericht--20090916.html _blank external-link-new-window>.
Der Bezeichnung fehle die erforderliche Unterscheidungskraft fehle, denn der rein beschreibende Sinngehalt stehe im Vordergrund.
Die Worte setze sich aus einfachen englischen Wörtern zusammen, die jeder durchschnittlich informierte Verbraucher mit den Begriffen Häuser und Gärten übersetze.