Die Bezeichnung "Small Kids" ist als Marke für die Bereiche Zucker- und Backwaren nicht eintragungsfähig, da es sich um einen Allgemeinbegriff handelt, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile small-kids-als-marke-nicht-fuer-backwaren-eintragbar-25-w-pat-25-09-bundespatentgericht--20091022.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 22.10.2009 - Az.: 25 W (pat) 25/09).
Der Begriff sei freihaltebedürftig, so die Richter. denn der durchschnittliche Verbraucher werde die Angabe problemlos mit "Kleine Kinder" übersetzen.
Hierbei handle es sich um einen allgemeinen Begriff, der nicht durch eine Markeneintragung monopolisiert werden dürfe, sondern auch zukünftig der Allgemeinheit zur Verfügung stehen müsse.